Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für Heilpraktiker nicht.

Es besteht jedoch für die Versicherten die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen. Sprechen Sie Ihre Krankenversicherung diesbezüglich an.

Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung nach der Gebührenordnung gestellt.

Die Kosten werden von den privaten Krankenkassen und den Zusatzversicherungen nach den vereinbarten Tarifen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den Erstattungssätzen.

Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung geltend machen.

Der Behandlungsvertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. D.h., unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung vollständig an die Praxis zu zahlen.

Die Kosten für klassische Homöopathie und Akupunkt-Massage werden in der Regel von den privaten Kassen erstattet.

Kostenüberblick für Selbstzahler:

Homöopathie

 

 

Anamnese Erwachsene

Anamnese Kind

 

Gespräch 2 Stunden

Gespräch 1,5 Stunden

 

120, 00 €

  90,00 €

Homöopathie Folgekonsultation

Gespräch

Mindestens 30 Minuten

ab 30,00 €

Akupunkt-Massage

Manuelle Behandlung

45,00 €

Telefonsprechstunde

Jede angefangene ¼ Stunde

15,00 €